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Viel hilft viel: Innenminister will Überwachung ausweiten

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Kaum ist das letzte Anti-Terror-Paket in Kraft getreten, kündigt Innenminister Thomas de Maizière weitere geplante Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland an. Getreu des Mottos „viel hilft viel“ sehen diese u.a. eine erhebliche Ausweitung von Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung und der Nutzung biometrischer Daten vor.

Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung soll sich künftig auch auf Telemedien erstrecken. Dazu gehören im Prinzip sämtliche Dienste im Internet sowie Apps. Soweit diese, wie z.B. Messenger oder soziale Netzwerke oder Online-Spiele, zur Kommunikation genutzt werden können, sollen sie von der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden.

Da dieses Merkmal heutzutage auf fast jedes Telemedium, so z.B. auch dieses Blog, zutrifft, bedeuten die Pläne des Innenministers eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf nahezu das gesamte Internet.

Mehr Videoüberwachung und Biometrie

Zu den Plänen des Ministers gehört auch eine empfindliche Ausweitung der Videoüberwachung öffentlicher Räume. Dabei soll vor allem intelligente Videotechnik zum Einsatz kommen, die Gesichtserkennung und einen automatischen Abgleich der erfassten Personen mit Datenbanken ermöglicht.

Außerdem sollen durch Kennzeichenlesesysteme Fahndungsausschreibungen in Echtzeit im fließenden Verkehr abgeglichen werden.

Datenschutz gefährdet Sicherheit

Damit diese Maßnahmen überhaupt irgendwie rechtlich zulässig gemacht werden können, sollen Datenschützer, insbesondere die für die Videoüberwachung zuständigen Aufsichtsbehörden, bei der rechtlichen Bewertung die Grundrechte der Betroffenen am besten nicht so stark gewichten:

„Bei solchen Überprüfungsentscheidungen der Datenschützer müssen aus meiner Sicht Sicherheitsbelange stärker aufgenommen und gewichtiger in die durchzuführende Abwägungsentscheidung eingehen.“

Massenüberwachung der falsche Weg

Die Pläne des Innenministers werden zurecht von vielen Seiten massiv kritisiert. Zum einen sind sie mit dem Grundgesetz und dem Rechtsstaat nicht wirklich vereinbar und verdrehen eventuell gar den Grundsatz der Unschuldsvermutung zu einer generellen Verdächtigung aller Menschen.

Zum anderen ist nicht erst seit heute sehr fraglich, ob ein Mehr an Überwachung und gesammelten Daten überhaupt zu einer größeren Sicherheit führen kann. Nach Anschlägen z.B. ist immer wieder zu lesen, dass entsprechende Informationen über Täter bereits im Vorfeld vorhanden waren, jedoch nicht richtig ausgewertet oder nicht zwischen verschiedenen Behörden ausgetauscht wurden.

Viel hilft wenig

Warum soll dann aber der aktuelle Datenbestand, wenn er schon derart unübersichtlich ist, dass relevante Informationen nicht herausgefiltert werden können, noch vergrößert werden? Sascha Lobo brachte diese Irrationalität solcher Maßnahmenpläne einst auf den Punkt:

„Wir finden die Nadel im Heuhaufen nicht, also brauchen wir mehr Heu.“

Wie ist Ihre Meinung?

Kann mehr Überwachung wirklich die Sicherheit verbessern? Schreiben Sie uns gern einen Kommentar unter diesem Artikel.


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