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BKA-Chef Ziercke: Datenschutz hemmt Polizeiarbeit

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BKA-Chef Jörg Ziercke sieht die Polizeiarbeit durch den Datenschutz gehemmt. Zum Ende seiner Amtszeit spricht sich der 67-jährige, der seit 2004 an der Spitze der Sicherheitsbehörden steht, noch mal für eine neue Debatte über Polizeiarbeit und Datenschutz aus.

Kann Datenschutz mit Polizeiarbeit vereint werden?

“Das Strafrecht wird an seine funktionalen Grenzen geführt“

kritisierte Ziercke in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

“Durch die Debatte über Bürgerrechte und Datenschutz spüren wir einen hohen Rechtfertigungsdruck bei der Frage, was der Staat darf und was nicht.”

Weitergehende Befugnisse seien auch zur Bekämpfung der Internetkriminalität nötig, erklärte Ziercke. Gegenwärtig könnten 70 Prozent der Fälle nicht aufgeklärt werden. Dies hänge auch mit der fehlenden Vorratsdatenspeicherung und der Verschlüsselung der Internettelefonie zusammen.

Vielfach gebe es eine große Ablehnung gegenüber bestimmten Mitteln der Polizeiarbeit.

 “Wir brauchen darüber eine grundsätzliche Debatte”

so Ziercke. Die Debatte über Datenschutz werde derzeit durch den möglichen Missbrauch von Daten bestimmt.

Seiner Ansicht nach wäre es jedoch sinnvoller, sich verstärkt mit dem Einsatz von Kontrollinstrumenten auseinanderzusetzen, damit es auf Seiten der Sicherheitsbehörden gar nicht erst zu einem Datenmissbrauch kommt.

Kontrollinstrumente zur Wahrung des Datenschutzes?

Als Beispiel für ein solches Instrument schlug Ziercke die Einführung eines speziellen Richtergremiums vor. Dieses könne in Fällen von Schwerstkriminalität über Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung, der Online-Durchsuchung oder der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) entscheiden. Bei Letzterer geht es darum, mittels eines Trojaner-Einsatzes etwa Internettelefonate vor ihrer Verschlüsselung beim Sender bzw. nach ihrer Entschlüsselung beim Empfänger zu überwachen.

“Eine derartige Software wird derzeit von uns entwickelt, sie muss aber hohen Anforderungen hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit sowie speziellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen”

teilte Ziercke mit. Bis zum Abschluss dieser Entwicklung sei ein kommerzielles Produkt beschafft worden – es entspreche aber noch nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben und werde vom BKA nicht eingesetzt.

Auch gegen die Vorratsdatenspeicherung gibt es starke rechtliche Bedenken.

“Es wird immer so dargestellt, als fordere nur das BKA die Vorratsdatenspeicherung”

sagte Ziercke.

“Das ist nicht nur meine Meinung, sondern Konsens unter den Länderinnenministern, Staatsanwälten und Ermittlern.”

Der Begriff Vorratsdatenspeicherung steht für die systematische Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten. Sie soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerkriminellen helfen.

Gegen die Vorratsdatenspeicherung gibt es jedoch schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof hatten die Vorratsdatenspeicherung als nicht mit den Grundrechten vereinbar verworfen.

Fazit

Letztendlich ist es „Geschmacksache“, ob man bereit ist seine Grundrechte einschränken zu lassen und dem Staat immer umfassendere Kontrollmöglichkeiten einzuräumen. Selbst wenn das im Bereich der Schwerstkriminalität vielleicht noch nachvollziehbar sein mag (sollte dies denn tatsächlich zu deren Aufklärung oder Prävention beitragen) – stellt sich doch immer die Frage, wer einem garantiert, dass die eigenen Daten nicht doch irgendwann einmal für andere Zwecke verwendet werden. Gesetze können sich schließlich ändern. Und wenn erst einmal das Einfallstor für eine Beschneidung von Grundrechten geschaffen wurde, sind weitere Einschränkungen leicht denkbar. Man muss sich also die Frage stellen: Ist es mir das wert? Die weitere Diskussion bleibt jedenfalls mit Spannung abzuwarten.

 


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