Das FBI und die NSA der USA greifen direkt auf die Server von Apple, Facebook, Google, Microsoft, Skype und AOL zu.
So berichten aktuell die verschiedenen Medien. Um einen kleinen Überblick zu verschaffen, haben wir die entsprechenden Berichte hier einmal zusammengetragen:
Tagesschau – FAZ – Spiegel – Zeit – Focus
Unternehmen bestreiten Teilnahme an PRISM
Sollten die Berichte tatsächlich stimmen und bereits seit 2007 auf die Server der genannten Unternehmen durch die US-Regierung zugegriffen werden, wäre das ein Skandal, der auch in Zukunft nur sehr schwer zu toppen wäre. Die genannten Unternehmen bestreiten jedoch den Beitritt zu diesem Programm. Spiegel berichtet jedoch:
Die Beteiligung hat aber einen enormen Vorteil für sie: Wer mitmacht, genießt Immunität und kann nicht von Kunden wegen der Weitergabe von Daten verklagt werden.
Auf der Website der “Washington Post” finden sich Präsentationsausschnitte zur Funktionsweise des Programms “PRISM” und eine Darstellung, wann welche Unternehmen dem Programm beigetreten sein sollen.
Die Grundlage für die Einsichtnahme auf die Server stellt wohl der Patriot Act dar, der zur Terrorabwehr nach 9/11 erlassen wurde. Danach können US-Behörden zur Terrorabwehr ohne richterlichen Beschluss auf die Kommunikationsdaten bei Telefon und Internet zugreifen. Den Berichten in den Medien zufolge basiert die Genehmigung des Programms auf diesem Gesetz.
Vorratsdatenspeicherung auch in Deutschland
Nun dürften auch in Deutschland die Diskussionen zur Vorratsdatenspeicherung wieder verschärft geführt werden. Gerade unter dem Aspekt, dass Deutschland die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht genügend umgesetzt hatte. Zuletzt hatte im Jahre 2010 das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Dabei führte es jedoch auch aus:
Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar.
Dazu wurden vom Bundesverfassungsgericht konkrete Vorgaben gemacht, die den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen rechtfertigen sollen. Die wichtigsten Punkte hierbei sind:
- Die Daten verbleiben bei den Providern, kein unmittelbarer Zugriff auf sämtliche Daten durch den Staat.
- Abschließende Regelung zum Zugriff für Strafverfolgung (schwere Straftaten)
- Abschließende Regelung zum Zugriff für Gefahrenabwehr (Leib, Leben, Gemeingefahr, Staatsbestand,)
- Keine Verwendung der Daten ohne Benachrichtigung des Betroffenen
- Keine Übermittlung und Nutzung der Daten ohne Richtervorbehalt
Skandalen wie derzeit in den USA sollte damit vorgebeugt werden. Hinzu kommt, dass in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung nicht die Speicherung und den Zugriff auf den Inhalt der Daten zum Gegenstand hat. Die USA hingegen, lesen und hören mit.
Willkommen im Überwachungsstaat 3.0!
Risiko auch für deutsche Unternehmen
Für Unternehmen, welche die genannten von der US-Regierung überwachten Dienste nutzen, stellt dies ein nicht unerhebliches Risiko dar. So muss doch damit gerechnet werden, dass auch Geschäftsgeheimnisse und die Kommunikation zwischen Geschäftspartnern, Mitarbeitern usw. dem Zugriff des FBI oder der NSA ausgesetzt sind.
Ohnehin sind im internationalen Geschäftsverkehr im Datenschutzrecht bestimmte vertragliche Regelungen, wie Binding Corporate Rules und EU-Standardvertragsklauseln abzuschließen und deren Einhaltung zu überwachen. Doch momentan scheint die damit einhergehende Sicherheit und Einhaltung des Datenschutzes, tatsächlich nur auf dem Papier zu bestehen.
Gefällt Ihnen der Beitrag?
Dann unterstützen Sie uns doch mit einer Empfehlung per:
TWITTER FACEBOOK E-MAIL XING
Oder schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Beitrag:
HIER KOMMENTIEREN
© www.intersoft-consulting.de